Typische Denkfehler der Tierrechtler am Beispiel der Anti-Zirkus-Kampagne

Die Argumentation der Tierrechtler (1) beruht auf einer unbiologischen Vermenschlichung der Tiere. So fordern die Tierrechtler z. B. menschliche Rechte für Tiere ein, in erster Linie das Recht auf Selbstbestimmung, aber auch andere Rechte. Dadurch wird jede Tierhaltung zur „Freiheitsberaubung“ und jede Interaktion zwischen Mensch und Tier (z. B. Reiten) zur “Nötigung”, und somit zu einem „Unrecht“, das unbedingt abgeschafft werden muss. Diese Argumentation unterschätzt die Unterschiede zwischen Mensch und Tier und überschätzt die Fähigkeit der Tiere, freie Entscheidungen zu treffen (siehe Argument Nr. 8 auf der Seite "Argumente" unserer Homepage und Text Widerlegung weiterer Vorwürfe auf der Startseite).

Darauf folgt ein weiterer Denkfehler: Die Tierrechtler behaupten, dass jedes „Unrecht“ (im tierrechtlichen Sinne), also jeder Verstoß gegen die geforderten Tierrechte, mit Tierquälerei verbunden sei. Der Begriff „Unrecht“ wird mit dem Begriff „Tierquälerei“ geradezu gleichgesetzt, und zwar auch dann, wenn das Tierwohl durch das vermeintliche „Unrecht“ überhaupt nicht berührt wird. Tatsächlich schränken die meisten Tierrechtsverletzungen, die von den Zirkusgegnern beanstandet werden, das Wohlbefinden der Tiere nicht ein. Den Tieren ist es nämlich völlig gleichgültig, ob sie ihrer Würde beraubt werden oder nicht, ob sie der „Belustigung“ dienen oder ob sie „ausgebeutet“ werden. Abgesehen davon, dass diese Vorwürfe inhaltlich höchst fragwürdig sind (2), orientieren sie sich ausschließlich an der Sichtweise des menschlichen Betrachters und gehen an der Empfindungswelt der Tiere gänzlich vorbei. Tiere interessieren sich nur dafür, ob es ihnen gut oder schlecht geht, und dies ist davon abhängig, ob sie ihre Bedürfnisse befriedigen können. Alle wissenschaftlichen Untersuchungen, die sich mit dieser Problematik auseinandergesetzt haben, z. B. die Verhaltensstudien von Dr. M. Kiley-Worthington oder die Cortisol-Messungen von Dr. I. Birmelin, sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es den Tieren im Zirkus gut geht bzw. dass es Ihnen nicht besser oder schlechter geht als den Tieren in anderen Haltungsformen (siehe Seite "Forschung" auf unserer Homepage).

Ungeachtet dieser Tatsachen sind die Zirkusgegner zu der dargestellten Gleichsetzung gezwungen, denn das Tierschutzgesetz orientiert sich ausschließlich am Tierwohl, nicht aber an Tierrechten. Wenn die Zirkusgegner also Tierhaltungsverbote für Zirkusse herbeiführen wollen, müssen sie einen Widerspruch zwischen dem Tierschutzgesetz und der Tierhaltung im Zirkus konstruieren, und dies ist nur mit Hilfe des Begriffes „Tierquälerei“ möglich.

Dirk Candidus (Juni 2018)

(1) Fast alle Zirkusgegner sind Tierrechtler oder stehen der Tierrechtsideologie nahe.

(2) Menschen, die gerne Zirkusaufführungen besuchen, denken nämlich ganz anders: Sie sind der Meinung, dass die Würde der Tiere durch die Darbietungen besonders betont wird. Außerdem „belustigen“ sie sich nicht über Tiere, sondern freuen sich an deren Schönheit und Gelehrigkeit. Der Vorwurf der „Ausbeutung“ trifft nur dann zu, wenn den Tieren ein Nachteil widerfährt, aber genau dies wird ja von den Zirkusliebhabern energisch bestritten.